Ein klinisch-psychologisches Sachverständigengutachten wird seitens des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben, ebenso können Privatpersonen ein privates Gutachten erstellen lassen. Ich, Mag. Dr. Flenreiss-Frankl Karin, bin eingetragene ALLGEMEIN BEEDETE UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE im Fachbereich KLINISCHE PSYCHOLOGIE (https://mitglieder.gerichts-sv.at/Flenreiss-Frankl) beim Hauptverband der Gerichtssachverständigen.
Ich habe mich auf folgend Fragestellungen spezialisiert.
- Seelisches Schmerzensgeld (siehe dazu https://www.lindeverlag.at/zeitschrift/sachverstaendige-76/zpe/inhalt/ZPE020_10.pdf)
- Psychische Erkrankungen im Zusammenhang mit diversen Fragestellungen (u.a. Sucht und Therapiefähigkeit, Intellektuelle Behinderung und Erkrankungen aus dem psychotischen Formenkreis)
- Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
- Schuldfähigkeit und strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Erwachsenenvertretungsgesetz
- Heimaufenthaltsgesetz
Weitere Fragestellungen gerne nach Absprache.