Psychologische
Diagnostik auf
Krankenschein

Psychologische Diagnostik auf Krankenschein ist dann möglich, wenn Sie eine Überweisung vom

  • FacharztIn für Psychatrie oder Neurologie oder
  • FacharztIn für innere Medizin oder
  • FacharztIn für Kinder- und Jugendheilkunde oder
  • Hausarzt

 zum Diagnostiktermin mitbringen.

Auf dem Überweisungsschein muss eine Verdachtsdiagnose lt. ICD-10 aufscheinen. Ausgenommen von einer Krankendiagnostik sind Fragestellungen, wo keine krankheitswertige Diagnose vermutet wird.

Bitte nehmen Sie zum Diagnostiktermin Ihre E-Card und bei Bedarf Ihre Brille mit! Wenn Sie zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen werden 280,- in Rechnung gestellt. Terminabsagen mind. 48 Stunden zuvor. 

Hier finden Sie Informationen über den Hauptverband der Vertragspsychologen: https://www.boep.or.at/

Hier finden Sie eine Liste aller Vertragspsychologen: https://www.psychnet.at/

Informationen zum Hauptverband der gerichtlich zertifizierten Sachverständigen: https://wien.gerichts-sv.at/sachverstaendige/

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