Begutachtungen gemäß §8 Abs. 7 des Waffengesetz 1996

€ 284,- (inkl. Ust.)

Seit dem Waffengesetz von 1997 verlangt die Behörde von BewerberInnen einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses die Einbringung eines psychologischen Gutachtens hinsichtlich deren Verlässlichkeit. Als Sachverständige gemäß Waffengesetz-DVO bin ich berechtigt, diese Gutachten zu erstellen. Zur Begutachtung ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzunehmen.

Sollte die Erstbegutachtung nicht mit einem positiven Gutachten abgeschlossen werden, sieht das Gesetz eine erweitere Begutachtung vor. Diese erweiterte Begutachtung steht Ihnen frei, ob Sie diese durchführen lassen. In der Regel bekommen Sie unmittelbar nach dem Begutachtungstermin ihr Gutachten ausgestellt.

Die Kosten sind ebenso im Gesetz festgehalten und liegen bei 284,- Euro (inkl. Ust).

Ebenso gibt es die Möglichkeit einer Begutachtung im Rahmen eines Waffenverbotes. Die Kosten diesbezüglich variieren vom Aufwand. Zum Termin müssen alle Unterlage im Zusammenhang mit dem Waffenverbot, vorgelegt werden.